Technische Ausbildung |
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Lehrgang "Sprechfunker" | Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil I Ziel: Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst |
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Lehrgang "Maschinisten" | Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse, vor Beginn des Lehrgangs soll der Lehrgang "Sprechfunker" abgeschlossen sein Ziel: Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen - mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen - und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind |
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Lehrgang "Atemschutzgeräteträger" | Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil I, vor Beginn des Lehrgangs soll der Lehrgang "Sprechfunker" abgeschlossen sein Ziel: Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz |
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Lehrgang "Technische Hilfeleistung" | Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Ziel: Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfangs |
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Lehrgang "ABC-Einsatz" | Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Atemschutzgeräteträger" Ziel: Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung einschließlich der Schutzkleidung |
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Lehrgang "Gerätewarte" | Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossener Lehrgang "Truppführer" und "Maschinisten" Ziel: Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen Ausrüstung, soweit dies nicht in anderen Lehrgängen vermittelt wird, sowie die Durchführung einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen |
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Lehrgang "Atemschutzgerätewarte" | Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossener Lehrgang "Truppführer" und "Atemschutzgeräteträger" Ziel: Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Atemschutzgeräte |
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